Wiesn Gaudi Rötgesbüttel

15. Oktober 2022

Veranstaltungsordnung Wiesn Gaudi

Ticketkauf / Buchungen


Die Ticketvergabe wird mittels Saalplanbuchung über den externen Partner TicketPAY abgewickelt. Nach erfolgreicher Bestellung wird ein print@home-Ticket elektronisch versendet.
Sollte der Festzeltbetrieb insgesamt oder am Tage der Reservierung aufgrund behördlicher Anordnungen, Sicherheitserwägungen, höherer Gewalt oder sonstigen wichtigen Gründen ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden können, sind Ansprüche gegenüber dem Veranstalter in diesem Fall ausgeschlossen.


Zahlungsbedingungen

Alle Speisen und Getränke sind sofort beim Servicemitarbeiter zur Zahlung fällig. Der Rechnungsbetrag ist ausschließlich durch Bargeld zu begleichen. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Kartenzahlungen sowie Schecks nicht akzeptiert werden. Etwaige Einwände gegen den Rechnungsinhalt sind unmittelbar bei Ihrem Servicemitarbeiter bzw. der Geschäftsleitung vor Bezahlung vorzubringen. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Verbotene Gegenstände

Das Mitführen folgender Gegenstände ist untersagt:

  • Waffen oder sonstige Gegenstände, die zur Verletzung von Personen führen können
  • Sprühdosen, ätzende, brennbare oder färbende Substanzen
  • Flaschen, Dosen, Krüge und Gefäße aller Art, die als Wurfgeschosse dienen können
  • Pyrotechnische Gegenstände aller Art
  • Fotokameras/ -apparate, Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zwecke der kommerziellen Nutzung (sofern keine entsprechende Zustimmung der Veranstalterin vorliegt)
  • Laser-Pointer
  • Speisen und Getränke aller Art
  • Drogen gemäß Betäubungsmittelgesetz
  • Tiere (soweit es sich nicht um Begleittiere - z.B. Blindenhunde - handelt)
  • Rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial und entsprechende Kleidung
  • Banner, Drucksachen, Zeitungen und Zeitschriften, Prospekte und ähnliche Werbematerialien, die zur Verbreitung und zu kommerziellen Zwecken dienen, solange diese nicht seitens der Veranstalterin ausdrücklich genehmigt sind

Der Ordnungsdienst ist berechtigt, die zuvor genannten Gegenstände ohne Rückgabeverpflichtung einzubehalten. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände, ohne dass der Besucher eine Rückerstattung des Eintrittspreises verlangen könnte.

Eingangskontrolle

Der Kontroll- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen - auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel - daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- und Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von Waffen oder von gefährlichen oder feuergefährlichen Sachen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Untersuchung erstreckt sich auch auf mitgeführte Gegenstände (Taschen, Jacken, Rucksäcke etc.).

Es gelten im Übrigen die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.

Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen oder sich der Untersuchung nicht unterziehen wollen, dürfen das Festzelt nicht betreten.

Die Fälschung und Herstellung von Eintrittskarten des Veranstalters sowie der Verkauf von Eintrittskarten wird zivil- und strafrechtlich verfolgt.

Fotografien, Videomitschnitte und deren lizenzrechtliche Verwendung

Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass der Veranstalter Bildaufnahmen des Besuchers, die diesen als Teilnehmer der Veranstaltung zeigen, zu Informations-, Dokumentations- und Werbezwecken erstellen, vervielfältigen und in Print- und audiovisuellen Medien veröffentlichen darf. Diese Einwilligung erfolgt vergütungslos und ist zeitlich und räumlich unbeschränkt.

Aufenthalt

Ausschankschluss im gesamten Festzelt ist spätestens 01.30 Uhr (Ausnahmen siehe Sonderaushänge). Das Veranstaltungsende ist spätestens 30 Minuten nach Ausschankschluss und bedingt das unverzügliche Verlassen des Veranstaltungsgeländes.

Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist untersagt. Beim Verlassen des Zeltes bei Überfüllung kann kein Anspruch auf Wiedereinlass gewährt werden.

Die Eintrittskarten sind bis Veranstaltungsende aufzubewahren. Auf Nachfrage des Veranstalters sind die Karten jederzeit vorzulegen. Die Eintrittskarten sind nur für den jeweils ausgestellten Veranstaltungstag und die jeweilige Veranstaltungszeit gültig und nicht auf andere Tage übertragbar. Es erfolgt kein Ersatz bei Verlusten oder Beschädigungen von Eintrittskarten und /oder Wertmarken.

Jeder Besucher der Veranstaltung hat sich so zu verhalten, dass kein anderer belästigt, geschädigt oder gefährdet wird. Rassistische, fremdenfeindliche und die Persönlichkeit verletzende Äußerungen und Parolen sind zu unterlassen.

Im gesamten Festzelt ist das Rauchen nicht gestattet! Bitte die dafür ausgewiesenen Bereiche benutzen.

Weiterhin sind folgende Verhaltensweisen untersagt:

  • Das Besteigen und Übersteigen von Absperrungen, Zäunen, Fassaden, Masten, Beleuchtungsanlagen, Gerüsten, Bäumen, Zelten, Fahrzeugen, Verkaufsständen und Dächern aller Art
  • Das Besteigen von Sitzbänken und Tischen
  • Das Werfen von Gegenständen
  • Die Verunreinigung der Festhalle, des Veranstaltungsgeländes sowie das Verrichten der Notdurft außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten
  • Das Entzünden von Feuer und das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen
  • Das Bemalen, Beschriften und Bekleben von baulichen Anlagen, Einrichtungen und Wegen
  • Das Betreten von Bereichen, die nicht für Besucher zugelassen sind

Hausrecht und Aufsicht

Das Hausrecht haben die Vertreter und Beauftragten des Veranstalters. Die Polizei, die Ordnungsbehörde und der Ordnungsdienst sind befugt, das Hausrecht durchzusetzen.

Haftung

Die Besucher achten selbst auf die durch sie mitgeführten Gegenstände und ihre Garderobe. Der Veranstalter übernimmt für deren Sicherheit bzw. Unversehrtheit keinerlei Haftung.

Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass im Festzelt aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden besteht. Für solche Schäden ist die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.

Zuwiderhandlungen

Personen, die gegen die Veranstaltungsordnung verstoßen, können der Veranstaltung verwiesen und mit einem Betretungsverbot belegt werden. Dasselbe gilt für Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehen. Besteht der Verdacht, dass Besucher eine strafbare Handlung begangen haben, wird Anzeige erstattet.

Schlussbestimmungen

Der Besucher erklärt sich durch das Betreten und Verweilen des Veranstaltungsgeländes und der Festhalle mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Veranstaltungsordnung unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestandteile nicht berührt. Für das Vertragsverhältnis gilt das deutsche Recht. Als Gerichtsstand wird Gifhorn vereinbart.

Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Lohmann-Events.

Wir wünschen nun allen Besuchern viel Spaß beim Bockbierfest. Für konstruktive Kritik, Anregungen sowie Lob sind wir jederzeit offen und dankbar.

Der Veranstalter